Den Einundfünfziger haben
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Den Einundfünfziger haben
Die umgangssprachliche Fügung spielt auf den Paragraphen 51 des Strafgesetzbuches an, der sich auf strafbare Handlungen Geisteskranker bezieht, und bedeutet »unzurechnungsfähig sein«: Also auf den könnt ihr schon gar nicht hören, der hat doch den Einundfünfziger.
Universal-Lexikon.
2012.
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